Die Zusammenarbeit zwischen unserer Einkaufsgemeinschaft und den POS –Partnern wird im Rahmen eines Partnerschaftsvertrages geregelt.
Die Einkaufsgemeinschaft erhält in diesem Zusammenhang drei Mandate von jedem POS-Partner:
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Das Mandat zur Preisverhandlung.
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Das Mandat zur Sortimentsbestimmung auf der Grundlage des bestehenden Artikelsortiments.
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Das Mandat zur Einlistung von Neuprodukten auf der Grundlage des bestehenden Artikelsortiments.