Die Zusammenarbeit zwischen unserer Einkaufsgemeinschaft und den POS –Partnern wird im Rahmen eines Partnerschaftsvertrages geregelt.
Die Einkaufsgemeinschaft erhält in diesem Zusammenhang drei Mandate von jedem POS-Partner:
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Das Mandat zur Preisverhandlung.
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Das Mandat zur Sortimentsbestimmung auf der Grundlage des bestehenden Artikelsortiments.
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Das Mandat zur Einlistung von Neuprodukten auf der Grundlage des bestehenden Artikelsortiments.
Auf der Basis dieser Mandate wird die EDI Einkaufsgemeinschaft Deutscher Impulshandel AG mit vereinter Stimme für alle POS-Partner auftreten und verhandeln.
Zum Upload eines Partnerschaftsvertrages benötigen wir von Ihnen in Kopie einen Gewerbeschein sowie ein Ausweisdokument.

Nicht organisierter
Handelsbereich (POS)

formiert sich …

… zu einer starken
Einkaufsgemeinschaft!

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